Berufsrechtliche Regelungen: § 34 c GewO Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO – zuständige Aufsichtsbehörde:
Landrat des Kreises Groß-Gerau.
Zuständige Berufskammer:
Landrat des Kreises Groß-Gerau
Postfach 1464
64504 Groß-Gerau
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Die berufsrechtlichen Regelungen der GewO und der MaBV können über die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.